Bundesrepublik Deutschlands Grundgesetz
Kapitel 1: Grundrechte
Artikel 1
Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Kapitel 2: Der Bund und die Länder
Artikel 20
Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
Hinweis: Dies ist nur ein Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die vollständige Fassung finden Sie im Bundesgesetzblatt oder auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.
Comments