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Bundesrepublik Deutschlands Grundgesetz

Bundesrepublik Deutschlands Grundgesetz

Kapitel 1: Grundrechte

Artikel 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Kapitel 2: Der Bund und die Länder

Artikel 20

Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

Hinweis: Dies ist nur ein Auszug aus dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland. Die vollständige Fassung finden Sie im Bundesgesetzblatt oder auf der Website des Bundesministeriums der Justiz.


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